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Ablauf der Schwangerschaftsvorsorge

Nach Feststellung der Schwangerschaft, Terminfestlegung, Blutentnahme und Mutterpaßausgabe sehen wir uns zunächst alle 4 Wochen zu den Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen, ab der 32. SSW dann alle 2 Wochen.

Jede normale Mutterschaftvorsorgeuntersuchung beinhaltet die Urin-, Gewichts- und Blutdruckkontrolle, wiederholte Hämoglobin-(Eisenwert)-Kontrollen sowie die gynäkologische Tastuntersuchung, die ich einschließlich pH-Wert- und Flourkontrolle durchführe.

Die kindlichen Herztöne bzw. Kontraktionen der Gebärmutter (CTG) werden ca. ab der 30. SSW aufgezeichnet.

Die 3 im Rahmen der normalen gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen sollten zwischen der 9.und 12. SSW, der 19. bis 22. SSW sowie der 29. bis 32. SSW erfolgen.

Dr. med. Birgit Ruppert-Neckel - Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Am Markt 3a - 23843 Bad Oldesloe - Tel: 04531 - 41 51 - Fax: 21 35
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